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Inhaltsübersicht |
Der
Einkaufswegweiser im Kaufjournal |
Werbung |
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Produkte und Dienstleistungen im Internet einkaufen ?
Ja natürlich, aber
warum dazu lange im Internet nach Anbietern suchen ?
Kaufjournal.de bietet Ihnen Unterstützung bei der
Suche nach geeigneten Shops für Ihr Onlineshopping.
Tätigen Sie Ihren Einkauf "Rund um die Uhr",
für Produkte das täglichen Bedarfs und für
das Besondere.
kaufjournal .de
erleichtert Ihnen das einfache Auffinden
von Waren oder Dienstleistungen . Eine umfangreichen Spartenauswahl
deckt dabei nahezu jeden Bereich der wichtigsten Einkaufsgüter
ab.Sie werden eine Vielzahl von Shopping - Anbietern,
mit ihren Shops aus Deutschland, Österreich und der
Schweiz entdecken.
Sie haben dadurch die Möglichkeit, direkt ONLINE
einzukaufen, ohne erst umständlich nach passenden
Anbietern zu suchen.
Die ausgesuchten Shops sind bereits themenbezogen für
Sie zusammengestellt und ermöglichen Ihnen, ohne
zeitaufwändiges Suchen im Internet, einen bequemen
Einkauf der gewünschten und passenden Produkte. Sie
werden weiterhin auf den Seiten von kaufjournal.de
zu den verschiedenen Themenbereichen Highlights finden,
die wir in diesen Fällen besonders kenntlich machen
werden.
Sie können sich all diese von Ihnen gekauften Produkte
und Waren, bequem und kostengünstig nach Hause liefern
lassen.
Neben diesen Shops für Ihr Onlineshopping, werden
Erläuterungen und Berichte zu den verschiedensten
Sachbereichen kurzweilige Information liefern. Neu hinzu
gekommen sind auch diverse Reiseangebote, die Sie über
die entsprechenden Links der Sparte "REISEN"
erreichen können. Nehmen Sie sich Zeit im kaufjournal.de
zu stöbern und die sich permanent erweiternde Angebotspalette
zu nutzen.
Viel Vergnügen wünscht Ihnen hierzu...
.... das Kaufjournal - Team
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Onlineshopping
- und was man wissen sollte !
Die
Anzahl der Menschen, die im Internet einkaufen steigt
kontinuierlich. Aber nur die wenigsten wissen, welche
Rechte sie als Kunde bei ihrem Einkauf haben.
Über 50% der 14- bis 69-jährigen in Deutschland
betreiben inzwischen Onlineshopping. Für 2007
ist dies aus einem Bericht der GfK (Gesellschaft
für Konsumforschung ) zu entnehmen. An vorderster
Stelle auf dem Einkaufszettel stehen dabei Produkte
der Unterhaltungselektronik, Digicams und Veranstaltungstickets.
Besonders die "Generation 50plus" sowie
Frauen haben die Einkaufsmöglichkeiten im Internet
in den vergangenen Jahren in zunehmendem Maße
entdeckt, wie Zuwachsraten von über 50% deutlich
ausweisen.
Mit der steigenden Zahl der Nutzer und der Kaufvorgänge
erlangt auch die Kenntnis über Verbraucherrechte
eine wachsende Bedeutung. So wissen zum Beispiel
zwar die meisten, dass es ein Widerspruchsrecht
gibt- aber nicht, wann und unter welchen Voraussetzungen
es Anwendung finden kann.Entnehmen Sie den folgenden
Kapiteln eine grobe Übersicht über die
wesentlichen Bestimmungen beim Online- Einkauf.
Was sind Onlineverträge ?
Unser bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
besteht bereits seit 1900.
Doch es hat auch in unserer heutigen, modernen Geschäftswelt
des Internethandels nach wie vor Gültigkeit
und findet täglich seine Anwendung. Es gilt
immer noch die Regel des Prinzips von Angebot und
Annahme. Wenn sich also der interessierte Internetnutzer
z.B. bei Ebay oder einem Internetshop durch die
angebotenen Waren oder Dienstleistungen klickt,
so ist das zunächst unverbindlich und ohne
Verpflichtung. Erst wenn er am Ende des virtuellen
"Warenkorbs" die Anwendung "Bestellung
absenden" oder "Diesen Artikel kaufen"
betätigt, macht er damit ein verbindliches
Angebot, das dann in der Regel vom Händler
angenommen wird. Jedoch erst wenn der Händler
die Bestellung und den schnellstmöglichen Versand
bestätigt hat, haben beide Seiten einen rechtsgültigen
Vertrag abgeschlossen.Der Kunde hat dann ein Recht
auf Lieferung und der Händler auf die Bezahlung
der Ware oder der Dienstleistung.
Kommt diese Lieferung der bestellten Ware aus irgendwelchen
Gründen nicht zustande, ist der Kunde nicht
verpflichtet sich mit einem "Ersatz" abspeisen
zu lassen. Auch ein Verweis im Kleingedruckten der
Lieferbedingungen, auf einen Ersatzartikel, falls
die bestellte Ware nicht mehr vorrätig ist,
entbindet lt. Bundesgerichtshof, den Händler
nicht von seiner Verpflichtung.(BGH, AZ. Vlll ZR
284/04) Es ist dem Käufer somit nicht zumutbar,
wenn ihm z.B. ein blauer statt einem schwarzen Pullover
zugesandt wird.
Wie lange gilt das Widerrufsrecht ?
Verträge müssen eingehalten
werden. Dieser uralte Grundsatz gilt natürlich
auch in unserer modernen Geschäftswelt. Da
aber der Kunde bei Käufen am Telefon, per Fax
oder im Internet keine Möglichkeit hat die
Ware zu begutachten, räumt hier der Gesetzgeber
ausnahmsweise ein sogenanntes "Widerrufsrecht"
ein.
Für die meisten Bestellungen gilt hierzu eine
Frist von zwei Wochen um die Ware zurückzugeben.
Diese Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware unter
der Voraussetzung, dass der Kunde bei Vetragsabschluss
vorschriftsgemässig und unmissverständlich
über sein Widerrufsrecht informiert wurde.
Diese Belehrung muss in Schriftform erfolgt sein
(z.B. Post oder E-mail) . Erhält der Kunde
diese Belehrung erst nach Vertragsabschluss, verlängert
sich die Frist der Bedenkzeit auf einen Monat. Der
Vertrag kann sogar unbefristet rückgängig
gemacht werden, wenn eine Widerufsbelehrung komplett
gefehlt hat ( §355 Absatz I Satz 2 BGB ).
Um einen Kauf rückgängig zu machen, ist
es ausreichend, die Ware innerhalb der Frist zurückzuschicken
bzw. den Händler fristgerecht schriftlich zu
informieren. Dies kann formlos erfolgen. Es sollten
jedoch wichtige Informationen wie z.B. Kaufdatum,
Bestellnummer und Warenbezeichnung enthalten sein.
Man sollte ebenfalls den Einlieferungsbelg des Kurierunternehmens
sicher aufbewahren, um die Rücksendung nachweisen
zu können.
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